Heute lese ich auf Futurezone, dass der Verfassungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft auch für Elektroautos gelten!
Das ist meiner Meinung nach der größte Schildbürgerstreich des Jahres, denn die Argumentation ist nicht nur lächerlich, sondern beweist auch, dass durch den Boom der Elektroautos gewisse schwach durchdachte Regelungen nun bald nicht mehr durchgesetzt werden können.
Schon 2011 gab es so eine Geschichte. Damals versuchte man noch zu argumentieren dass auch Elektroautos durch ihren Reifenabrieb Schadstoffe “ausstoßen”.
Jetzt ist die Begründung, dass es in diesen 100er Zonen dann zur Verwirrung wegen unterschiedlicher Geschwindigkeiten kommt.
Das klingt schon sehr danach als suche man verzweifelt nach einer Argumentation! Denn auf einer dreispurigen Autobahn werden IMMER unterschiedliche Geschwindigkeiten gefahren, dafür gibt es ja auch mehrere Fahrspuren.
Es wird also Zeit endlich zu akzeptieren, dass Elektrofahrzeuge, von gewissen Regeln die bisher “für Alle” gegolten haben einfach auszunehmen sind. Oder man überlegt sich angepasste Gesetzte, damit solche lächerlichen Argumentationen nicht mehr nötig sind.
Eine eindeutige Kennzeichnung von Elektroautos ist ja sein 3.April 2017 mit den grünen Kennzeichen möglich! Also könnte man sie auf der Autobahn durchaus unterscheiden 😉
Quelle: Futurzone.at
grüne Kennzeichen: Nachrichten.at