Selbst wenn man normalerweise eh alles schon über Einziehungsauftrag oder Abbuchungsauftrag macht, manchmal ist es übersichtlicher einen Erlagschein zu verwenden. Die Gebühren dafür sind oft recht happig!
In einem Konkret Beitrag den ich unlängst gesehen habe wird mitgeteilt dass seit 1.11.2009 die Zahlscheingebühr per Gesetz verboten ist!
Da der Bericht im öffentlichen Fernsehen ausgestrahlt wurde, habe ich den Auszug aus der Sendung für Euch auf Youtube gestellt.